Steuerliche Abzugsfähigkeit der Mitgliedsbeiträge
07.10.2007 - Seit dem Jahr 2007 sind die Mitgliedsbeiträge minderjähriger Kinder von der Steuer absetzbar; die maximale Ersparnis beträgt dabei 40 Euro.
Um 19% von den eingezahlten Beiträgen von der Steuer abziehen zu können, müssen die Interessierten:
- sich bei der jeweiligen Sektion melden und
- per Email an die jeweilige Sektion folgende Daten übermitteln: Sämtliche Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort und
Steuernummer) des einzahlenden Elternteils und des Mitglieds bzw. der Mitglieder (falls für mehrere Kinder bezahlt wurde).
Die Sektionen werden dann die notwendige Bestätigung ausstellen.
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